Zuweisungen von Geldauflagen / Bußgeldern an die DDSAls Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt entscheiden Sie über die Zuweisung von Geldauflagen – bitte berücksichtigen Sie dabei auch die Deutsche Diabetes-Stiftung (DDS)! Die DDS ist eine gemeinnützige Stiftung mit dem Ziel, die Bevölkerung über Diabetes mellitus aufzuklären, die Forschung in diesem Bereich zu fördern und den Betroffenen ein besseres Leben zu ermöglichen. Insbesondere bei Wirtschaftsdelikten bei denen das Gemeinwesen geschädigt wurde, aber auch bei Straftaten im Gesundheitswesen denken wir, kann mittels einer Geldauflage an die DDS Buße geleistet werden. Wir sind bei allen Oberlandesgerichten in der Liste der (überregionalen) gemeinnützigen Organisationen aufgeführt, denen Geldauflagen im Verfahren zugewiesen werden können.
Zahlungen von Geldauflagen bitte nur auf das Konto: Bank für Sozialwirtschaft
Für Geldauflagen werden keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt. Gerne schicken wir Ihnen Zahlscheine, Aufkleber mit unserer Kontoverbindung und Anschrift sowie Informationen über die Deutsche Diabetes-Stiftung. Am einfachsten erhalten Sie diese Informationen mit dem Fax-Formular, welches Sie hier downloaden können
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
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